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I. Das Setting
In einem Zeitalter, das Weltordnungen fast schon täglich umkrempelt, fügt sich das Phänomen der Fluggastrechte mit seiner flüchtigen Eigendynamik gut ein. Für Außenstehende ein Enigma, für einen Teil der Akteure Zeitverschwendung, für andere ein kleiner Geschmack Gerechtigkeit, für wieder andere ein schwarzes Loch im Konto einer Bilanz. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 polarisiert – und das nicht nur auf Seiten von Anspruchssteller und Airline, sondern auch bei den Rechtsanwender:innen.
Als jemand „von der Front“ hatte ich ein ambivalentes Verhältnis zu diesem bizarren Themenkomplex. Fast schon albern komplexe Fälle in nicht minder vielschichtigen Rahmenbedingungen geben sich mit Konstellationen die Hand, wo nichts außer der weißen Flagge angemessen ist. Diese Kategorisierung treffen Hunderte von Menschen jeden Tag, meist über längere Ketten von Prozessen hinweg.
Leider ist es bislang auch dem Himmel so nahen Gebiet der Luftfahrt nicht gelungen, einen Gott für Ansprüche aus Flugannullierungen und -verspätungen zu begeistern. Also müssen wir Menschen uns mit weltlichen, fehleranfälligen Heuristiken und Anwälten wie mir begnügen. Wenn jede:r Akteur:in mit eigenen Vereinfachungen um die Ecke kommt, ist eine gewisse Absurdität vorprogrammiert.
Mit so vielen konfligierenden Interessen und Anfälligkeiten für Missverständnissen präsentiert sich ein Feld für eine spannende Analyse! Wer mitten im Feld ist, hat hierzu meist weder die Ressourcen oder gar ein Interesse daran. Das ist menschlich, aber sehr schade. Das Luftfahrtrecht ist extrem reichhaltig, sogar in diesem kleinen Abschnitt!
Dankenswerterweise habe ich nun, wo mein Weg am Boden bei den Menschen statt im Himmel zwischen abstrakten Konstrukten weitergeht, nunmehr die Ressourcen und den Willen dazu! Ob das so interessant ist, müssen andere beurteilen. Dazu müssen die Gedanken jedoch in gefasste Formen kommen, bevor sie den Weg gehen, den sonst nur die Hast vorgibt: Des Vergessens.
Belächelt gern das unnötige Drama, aber ich finde das schade! Mit ein paar Tausend Fällen hinter mir hatte ich genug Gelegenheit, ein paar wirklich faszinierende Phänomene zu analysieren und teils auf die Person genau Entscheidungsprozesse kennenzulernen. Richter:innen, Kläger:innen, Anwält:innen bringen alle ihre eigene Dynamik mit. Das alles soll am Ende einfach sang- und klanglos verschwinden?
Hier jedoch schon jetzt ein kleiner Dämpfer: Alles, was ich erzählen werde, sind rein individuelle Schlussfolgerungen basierend auf Tatsachen, die alle anderen Akteur:innen in diesem Feld auch kennen. Das bringt der anwaltliche Ethos mit sich.
Kostenlose Schlichtungsstellen gibt es auch noch, allerdings haben die durch ihre Finanzierung mittels Airline-Beiträgen einen nicht von der Hand zu weisenden Loyalitätskonflikt. Mit den Verfahren hatte ich wenig zu tun und möchte mir daher kein näheres Urteil in der Praxis erlauben. Für unsere zwecke möge der Hinweis reichen, dass Schlichtungsverfahren eher auf eine tatsächlich für beide Parteien tragbare Lösung unter Rücksicht auf das Recht denn eine Lösung mit dem Recht. Ihre Dynamik ist prima facie eine andere, daher klammere ich sie auch aus.
So, jetzt aber genug der Vorrede. Fangen wir unsere Untersuchung mit einer Frage an: Was ist das Herz der Fluggastrechte?
II. Die treibende Kraft in Recht und Praxis

Foto von Matt Seymour auf Unsplash. Der Blick auf die Uhr öffnet hier tiefere Wahrheiten als erahnt.
Zeit.
Vier Buchstaben mit viel Gewicht. Dieses kleine Wort fasst die DNA dieses kleinen Kosmos zusammen. So, wie ich die Luftfahrt kennenlernen durfte, war sie in allen Aspekten ein ewiges Ringen um Zeit. Der Pilot ringt bei Vorbereitungen, der Tankplanung und der Geschwindigkeit (sofern nicht von der Flugsicherung vorgegeben), aber auch bei Slots um jede Minute; die Zentrale der Airline koordiniert innerhalb von Sekunden Ersatzmaschinen, Crews und Flugumläufe dutzender Flugzeuge und schmeißt bei Bedarf ganze Flugpläne komplett über den Haufen.
Wenn die Dinge hierbei nicht so rund laufen, übernimmt der Kundenservice: Umbuchungen, Hotels, Transfer… Möglichst schnell ans Ziel mit möglichst wenig Ärger. Schadensersatz vor Ort? Schwierig. Müsste man sich nochmal anschauen. Reichen Sie es lieber übers Kunden-Portal ein. Leider ist unser hypothetischer Gast nie allein, wenn die Hütte brennt.
Geht es auf der Service-Ebene schief, übernimmt das Recht. Schadensersatz, Ausgleichsleistung – die zwei wichtigsten Worte des Reiserechts bei Airlines. Zeit ist auch hier ein hohes Gut, sowohl für den Passagier als auch für seine potentiellen Helfer. Wie viel Aufwand ist ein geplatzter Urlaub wert? Wie hoch ist der Schaden eigentlich? Und will man echt mit Anwält:innen zu tun haben, sofern man nicht – zum Glück oder Pech – selbst eine:r ist?
Für die meisten Menschen hält sich der Schaden in einem überschaubaren Rahmen. Ticketkosten, Ersatzflug, vielleicht ein bis zwei Tage weniger Urlaub oder ein neuer Mietwagen. Ein:e Anwält:in sieht hierin, gemessen an der Arbeit mit anderen Fällen, ein Verlustgeschäft. Ein Stundenhonorar ist bei einem Schaden mit dem Dreh von meist 1000 – 2000 € kaum durchsetzbar oder allenfalls ohne jeden Aufwand rentabel; die gesetzlichen Gebühren nach RVG sind das, bezogen auf den Einzelfall, für die Meisten sowieso. Abweichende Pauschalhonorare haben ein ähnliches Problem, nur noch verschärft.
Wer sich auf diese Vergütungsvarianten einlässt, wettet gegen die Uhr. Kostendeckende Stundensätze fangen ungefähr bei 180 Euro an und das ist ab einer gewissen Größe schon sehr optimistisch kalkuliert. Steig dann noch in den meisten Fällen mit ungefähr 90,96 € ein mit der Aussicht, ein bisschen mehr als 200 nach ein paar Monaten zusätzlich bekommen zu können und du kommst schon bei einem Zeitaufwand von einer Stunde ins Schwitzen.
Natürlich steht es uns frei, diese Wette zu verlieren. Ab und zu ist das okay. Passiert es zu oft, entscheidet ein:e Anwält:in allerdings auch, irgendwann für statt von der eigenen Arbeit zu leben.
Ah, ich vergaß. Natürlich lieben wir alle ausnahmslos unsere Arbeit. Jeder Tag vor dem Schreibtisch, auf dem Bau oder vor der Ladenkasse ist nichts Geringeres als eine komplette, erbarmungslose Bestätigung unseres Selbst. Wenn ihr nicht eurem Herzen oder mir glaubt, dann glaubt dem Bundesarbeitsgericht! (BAG GS, NJW 1985, 2968 für ein bisschen Sozialromantik mit wahrem Kern und tieferem praktischen Sinn.)
Aber sind wir einmal ehrlich: Die wenigsten Leute können oder wollen für ihre Arbeit leben.1 Und das ist legitim. In seinem Kern ist Arbeit der Tausch von Lebenszeit gegen Geld. Es ist das Erfolgsrezept einer Gesellschaft, nicht auf hundertprozentige Leidenschaft ihrer Mitglieder bei jeder noch so kleinen Tätigkeit angewiesen zu sein. Ebenso, wie es nach dem obersten Arbeitsgericht Deutschlands zum Kern unseres Selbst in unserer Gesellschaft gehört, sich als ganze Person in seine Arbeit einzubringen (BAG GS, NJW 1985, 2968.) steht es ihr im selben Geiste frei, dies nicht zu tun – gern auch hier mit dem Segen von Art. 1 I iVm Art. 2 I GG.
Doch zurück zur Sache. Unser Passagier fand eine:n Anwält:in. Textvorlage Anwaltsschreiben ging raus, meistens mit abgewandelten Namen. (Von der angedeuteten Sünde zeichnet sich im Übrigen auch der Autor nicht frei.) Die Airline? Antwortet nicht. Wie viele solcher Anfragen haben ihre Service-Stellen wohl? Verschleiß ist vorprogrammiert. Hinhaltetaktik? Vielleicht, vielleicht nicht. Unmut macht sich unabhängig davon auf Passagierseite breit.
So schlägt erneut die Stunde unsere:r Anwält:in. Die Klageschrift macht die Rechnung schon heikel, wenn keine Vorlage da ist. So oder so: Mit der Klage ist der Ball jetzt bei Gericht. Auch mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ermutigung in Form des Justizgewährungsanspruchs (Art. 20 III GG) wird der Richter:in bald eines schmerzhaft bewusst, was die Stimmung eines Menschen schmälern kann: Nun hat nicht nur eine Airline Probleme mit einem ihrer Flüge gehabt… Meist sind es mehrere. Das bringt eine tief ineinander verwobene Welt mit sich. Wieder gab es Verschleiß beim Kundendienst, also wieder mehr Klagen.
Irgendwann fiel das der Verwaltung bei Gericht auch auf. Verteilungsschlüssel sollen eine gleichmäßige Auslastung sicherstellen: Verfahrenstyp X dauert im Schnitt nicht mehr als Y Minuten. Von diesen Fluggastsachen gibt es zu viel. Kann man das wirklich so gewichten wie den Rest? Natürlich kannst du länger brauchen, doch der Schlüssel ist gnadenlos. Was liegen bleibt, türmt sich. Wie lange, bis dein Arbeitszimmer mehr Akte als Raum ist und sich die Kantine unsicher ist, ob die E-Akte kommt und ob sie nicht die Justiz ins Dunkel stürzen wird?
Also zügig vorgefertigte Verfügungen raus und ab dafür. Frist zwei Wochen, mit Verteidigungsanzeige natürlich im Ergebnis vier. In vielen, vielleicht sogar der überwiegenden Mehrheit Fällen braucht es keine.
Der Kreis schließt sich bei der Airline – zumindest dem Anschein nach. Welche Fälle macht man „in-house“, welche gehen raus? Verschleiß der Bürokratie lässt sich meist gut erkennen. Oder lohnt es sich vielleicht doch zu kämpfen? Diesen ganzen Rechtskram übernehmen teils schon andere Anwält:innen; andere halten die Strategie stärker in-house. Beide Modelle haben ihr Für und Wider.
Widmen wir uns jetzt aber mal den Volk der Airline-Anwält:innen! Beinharte, gnadenlose Expert:innen auf ihrem Gebiet, geformt in endlosen Hundertschaften von Fluggastfällen… Klingt beeindruckender, als es ist, glaubt mir. Zur Falllast gesellt sich gelegentlich auch die Informationsnot. Die Mandantin? Entweder top vorbereitet oder maßlos überfordert. Wer In-House ist, ist mit kurzen Dienstwegen klar im Vorteil.
Für den spezialisierten Airline-Anwalt ist es nicht mehr die Norm, vom Mund zur Hand bei Fluggastrechts-Mandaten zu leben. Die meisten sind in einer Handvoll spezialisierter Kanzleien angestellt. Bei der Masse an Fällen wird es wirtschaftlich attraktiv für den Anwalt, Pauschalhonorare zu vereinbaren, um mehr Masse zu gewinnen. Lästigkeit und billige Preise können mit einem ausgeklügelten System tausende Fälle durchpeitschen. Der Zeitverlust, der die „Kleineren“ von dem Gebiet ferngehalten hat, löst sich durch enge Zusammenarbeit und ein zur Massenabfertigung optimiertes Prozessumfeld.
Erinnert sich noch wer an das kostendeckende Arbeiten mit RVG? Sicherheit durch Masse und Effizienz liefern sich hier eine unerbitterliche Schlacht. Die angestellte Anwält:in steht ähnlich wie die Richter:in. Was für die Führung ein Wirtschaftlichkeitsproblem ist, wird für die Anwält:in in einem Berufsstand, der nach wie vor für seine Selbstausschlachtung berüchtigt ist, im Tausch gegen das unternehmerische Risiko zu einem Zeitproblem.
Und in der Sache? Schnellstmögliche Ersatzbeförderung, Abflugverspätung, Ankunftsverspätung, wie zügig vollzogen sich Prüfung und Flug oder etwaige Ersatzmaßnahmen? Fragen der zumutbaren Maßnahmen, des Vertretenmüssens… Sicher spielen hier noch zahlreiche Faktoren des Einzelfalles hinein.
Die klägerischen Angriffe zielen jedoch vor allem auf eine Wunde: Den vermeintlich unnötig langen Lebenszeitverlust ihrer Anspruchssteller. Wer einmal die Ehre hatte, an einem unserer wundervollen regionalen Airports zu stranden (kleiner Blick in die Nachbarschaft HHN von den leuchtenden Wolkenkratzern nahe FRA!), wird auf einer menschlichen Ebene Verständnis mitbringen.
Auch für das Recht ist klar: Das Meiste beginnt und endet mit der Zeit.
So zumindest der erste, kleine Rundumschlag meines Themas. Das Prozessrisiko habe ich ausgeblendet, weil es in der derzeitigen Praxis meiner Wahrnehmung nach eine allenfalls untergeordnete Rolle bei unerfahrenen oder fachfremden Anwält:innen spielt. Das Warum folgt.
III. Die Revolution des institutionalisierten Klägerwesens

Eine freie Interpretation der strahlenden Menge, wenn sie statt Vouchern Flyer ihres Lieblings-Rechtsdienstleisters nach Annullierung ihres Fluges bekommen. Dank Nicholas Green auf Unsplash für das Bild.
Zumindest eine Seite konnte in dieser Gemengelage enorme Effizienzgewinne erzielen. Seit ungefähr 2010 gab es vor allem ein Unternehmen, das Prozessrisiken für den Bereich der pauschalen Ausgleichsleistung faktisch eliminiert hat und durch Institutionalisierung das Zeitspiel stark zulasten einer Seite gedreht hat. Mit ihm kamen zahlreiche andere Unternehmen mit ähnlichen Ideen.
Ein Rechtsdienstleister ließ sich über ein mehrschrittiges Online-Formular simple Ansprüche durch wenige Klicks abtreten. Das Unternehmen würde für die abgetretenen Forderungen komplett umsonst in dem Sinne, dass der Abtretende kein Geld vorab zahlen muss, die Rechtsverfolgung betreiben. Hat er Erfolg, winken ihm die von den meisten Fluggästen eh ignorierten Verzugszinsen und eine prozentuale Erfolgsprovision; kann der Rechtsdienstleister die Forderung nicht eintreiben, gibt es als Vergütung für die Dienste nichts.
Für den Abtretenden ist das – rein von der Liquidität betrachtet – ein Nullsummenspiel. Den heißgeliebten Anspruch kriegt der Fluggast auf Anfrage zurück, würde allerdings bei den meisten Personen eh nicht vermisst werden. Investiert hat er daher bei Lichte betrachtet nur ein paar Minuten. Anders als jeder andere Akteur ersparte er sich das Leid weiterer „Zeitkosten“.
Diese Akkumulation von Ansprüchen auf einem zentralen Dienstleister schaffte noch etwas Anderes: Es nivellierte zu großen Teilen Prozessrisiken. Das Unternehmen kann einzelne Pilotverfahren zur Geländeaufklärung für andere Ansprüche benutzen. Bei diesem „Aufklärungsflug“ vor Gericht zeigt sich, wie die Airline sich gegen Ansprüche wegen eines Fluges verteidigt.
Prozessual kann die Klage dann auch ohne Nachteile für die insoweit eingesetzte Forderung zurückgenommen werden, um später in einem zweiten Anlauf das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Es lässt sich in der Theorie also bei Bedarf eine gezielte Gegenoffensive starten.
Alternativ oder parallel dazu kann der Rechtsdienstleister den Spieß umdrehen und selbst den Abnutzungskrieg erklären. Statt nur einen Anspruch aus einzelnen Flügen oder alle Ansprüche aus einem geltend zu machen, öffnet das Unternehmen die Schleusen für eine Flut von tausenden Ansprüchen aus mehreren problembehafteten Flügen. Anwält:innen hatten wegen anderer Vergütungsmodelle und Grenzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei solchen Massen kein Interesse, Ansprüche aufzuteilen. Auch zur eigenen Bearbeitung war es besser, lieber einen dicken Fisch als ein Meer voller kleiner verwalten zu müssen: So dämmen sich Flüchtigkeitsfehler ein.
Der klägerische Abnutzungskrieg bietet sich besonders an, wenn sich über das Problem des Fluges frei verfügbar ist, sich vor Ort Informationen finden ließen und sich eine „schwache“ Fallgattung aus Verteidigungssicht anbahnt. Von einem dieser Inkassounternehmen weiß ich sogar, dass sie für „problemanfällige“ Flüge Leute haben, die Tickets mit dem einzigen Zweck kaufen, in den Sicherheitsbereich zu kommen und das Chaos zum eigenen Informationsgewinn festzuhalten – natürlich gern verbunden mit eigener, für die Beschwichtigung der Fluggäste vor Ort wenig förderlicher Werbung fürs eigene Inkassounternehmen. Mit diesen Daten geht es im nächsten Schritt in die eigene Risikoanalyse für spätere Prozesse.
In den Kampf ziehen Inkassounternehmen – ähnlich wie ihre Unternehmensgegner – mit einer Schar vorformulierter Schreiben und Schriftsätze. Diese Optimierung erforderte, die tatsächlich auf diesem Wege geltend gemachten Ansprüche einzuschränken: Es bleibt daher in aller Regel bei Rückerstattungskosten für Tickets, pauschalen Ausgleichsleistungen oder Schadensersatz für unterbliebene Ersatzbeförderung, Hotelunterkunft, Verpflegung und Ähnliches.
Standardisierung geht stets auf Verlust der Einzelfallgerechtigkeit, rechtfertigt sich jedoch durch den höheren effektiven Nettogewinn für den ursprünglichen Anspruchssteller. Der hätte ja zur Anwält:in rennen müssen, was bei der oben geschilderten Gemengelage nicht immer attraktiv ist.
Die Präsenz dieser spezialisierten Inkassounternehmen und ihrer implementierten Verfahren vernichtet für die von ihnen verfolgten Ansprüche effektiv das Prozessrisiko. Wer mehr möchte, wird daher entweder Prinzipien jagen, einen außergewöhnlich hohen Schaden haben oder rechtsschutzversichert sein. Die Rolle der Anwält:innen von Reisenden in dieser neuen Welt ist ebenfalls äußerst interessant, aber für meine Perspektive eher zweitrangig.
Kehren wir also wieder zu unseren Inkassounternehmen und ihrer nunmehr nötigen Klage zurück. Das Gericht kann im Zivilverfahren nur mit dem arbeiten, was die Parteien liefern. Nun liegt der Ball bei der Airline. Verglichen mit dem Ausgangsszenario unter I. zeigt sich eine fundamental schlechtere Ausgangsposition im Hinblick auf die aufzuwendende Zeit.
In Variante 1 muss die Airline Zeit investieren, um das mögliche Pilotverfahren stark zu halten; ist das Motto der Stunde „Masse statt Klasse“ wird die Informationsbeschaffung bei verstreuten Informationsquellen und längeren Informationsflüssen schwierig. Schieben wird zum Zwang, die Fristen türmen sich. Sind Airline und/oder Kanzlei überlastet, zieht die Anwält:in quasi nackt in den Kampf und geht ohne großen Widerstand unter. Selbst die größte Idealist:in bricht mit einem akribischen Arbeitsethos irgendwann unter der Last der Fristen, andernfalls ihrer eigenen Psyche.
Überlegenes Know-How gegenüber den Fluggästen zahlt auch für die Klägerseite starke Dividenden. Nicht nur die Airlines haben spezialisierte Anwält:innen. Durch die Institutionalisierung des Klägerwesens sind für Airlines vergleichbare Vergütungsmodelle auch auf Klägerseite attraktiv geworden. Erste Spezialist:innen kristallisieren sich hinaus, die teils mit ähnlich fundiertem tatsächlichem Know-How neben einer genauen Rechtskenntnis im Gebiet aufwarten. Nicht nur das rechtliche Schlachtfeld ebnet sich auf einmal; das zeitliche kippt komplett zugunsten der neuen Inkassounternehmen. Der Abnutzungskrieg wird zu einer lukrativen Option.
Die Gerichte sind in diesem Kampf lediglich in Mitleidenschaft gezogene Zuschauer. Entsprechend ist das individuelle Interesse an den einzelnen Fällen in aller Regel gering, der Drang nach Synergien und schnellen Erledigungen groß. Jedes Gericht hat seine eigenen Lösungen ebenso wie eigene Probleme. In dieser Analyse spielen sie indes keine bedeutende Rolle. Für die Kläger:innen sind sie ein Faktor, mit dem sich die Zeitkomponente gegebenenfalls manipulieren lässt; für die Airline ist allein der Umgang eines Gerichts im Abstrakten mit Fällen und Überforderung interessant, um das in die eigene Verfahrensplanung mit dem Gericht einzubeziehen.
Der Kampf scheint verloren. Doch mit diesem Wandel erwachsen auch neue Möglichkeiten.
IV. Die Chancen und Möglichkeiten einer Airline

Jeder weiß, dass Darstellungen von Strategie immer irgendwas mit Schach brauchen. Man dankt Nicholas Green auf Unsplash, der mir meinen Beitrag zu dieser Tradition ermöglichte.
Sobald die Gerichte präsent sind, haben außergerichtliche Einigungen und Risikoeinschätzungen bereits ihre Wirkungen entweder gezeigt oder verfehlt. Die Klägerseite winkt hier schon ab und überträgt die Details ihrerseits spezialisierten Anwält:innen. Hat das erste Schreiben nichts geholfen, ist es mit der Diplomatie bei der Gemengelage von I. eh meist sinnlos. Warum nochmal?
Die Masse. Unregelmäßigkeiten bei Flügen produzieren ein ungeahntes Maß potentieller Kleinstansprüche. Natürlich sind auch eine Handvoll mehr dabei, aber die bearbeiten eh interne Spezialist:innen oder Anwält:innen. Es bleibt wenig anderes übrig, als eine Risikoeinschätzung anhand der Flüge als Gesamtheit vorzunehmen. Auf Klägerseite wird man Ähnliches versuchen, hat hier jedoch naturgemäß mehr mit dem Nebel des Krieges zu kämpfen als die Airline.
Mit dem Risiko lässt sich verschieden umgehen. Ohne Frage wird es Momente geben, wo von vornherein kein Land zu gewinnen ist. Vielleicht gibt es bei Flug Eins noch ein paar versteckte Segen oder die Beweislage bei Flug Zwei ist besser. Manchmal sind es auch wesentlich menschlichere Gründe. Auch hinter Institutionen stecken Individuen mit ihren Emotionen, welche der Schleier dutzender Informationskaskaden allerdings nur im Ausnahmefall preisgibt.
Es ist denkbar, anhand dieser internen Risikoeinschätzung und geschätzter Gerichtskosten die eigenen Chancen mal zu spielen, mal nicht. Es scheint sich – wie bei allen Entscheidungsprozessen zwischen zwei extremen Polen – zu lohnen, die goldene Mitte zu finden oder zumindest nach ihr zu suchen. Für die vielversprechenden Sachen lässt es sich natürlich leichter in die Schlacht ziehen als für schon vom Ansatz her fragwürdige Flüge. Geschulte Augen auf beiden Seiten erkennen schnell, welche Seite dieses Mal Fortunas Lächeln genießt.
Natürlich gibt es auch die Option des totalen Abnutzungskrieges. Die eigene Arbeitslast in Relation zum Lohn etwaiger Sachbearbeiter:innen wird hier logischerweise die Abwägungsmaxime. Einfache und komplett aussichtslose Fälle werden in kleinen Teilen ausgezahlt, sonst aber selbst die sinnloseste Geschichte bis zur letzten Patrone verteidigt. Der vage Gewinn einer vermeintlichen Drohkulisse würde hier schwerer als der sichere, greifbare Verlust.
Gerade bei Kleinstansprüchen kann diese Methode auch noch weniger hehre Motive verfolgen. Wer die dünnen Margen seiner Gegner:innen kennt und weiß, dass ihr Kapital nahezu vollständig aus unrealisierten Winz-Ansprüchen bestellt (so ja auch aus Bilanzen erkennbar), wird sehr viel potentielles, aber wenig handfestes Geld sehen. Die eigens ausgelöste Flut kann einem schnell auf die Füße fallen, wenn die liquiden finanziellen Mittel ausbleiben. Ein Überbrückungskredit jagt den nächsten, bis selbst die Bedienung von Zinsansprüchen schwer wird. Besteht dein Kapital jedoch nahezu vollständig aus in der faktischen Schwebe stehenden Ansprüchen, wird trotz all der Luft in den Büchern sehr dünn mit dem Raum zum Atmen.
Und wenn das nicht funktioniert, besteht immer noch anderweitige Hoffnung für die Airline: In den Prozessen selber. Wer möglichst viel zur Entscheidung bringt, zögert nicht nur Verfahrens- und Zahlungsfristen heraus. Er gibt Anwält:innen die Chance, einen ganzen Haufen kleinerer und größerer Probleme im Einzelfall zu finden – entsprechende Motivation vorausgesetzt. Motivatoren hierfür gibt es einige. Zwischen Himmel, Erde und Hölle schweben hier Welten.
Das operative Geschäft des Rechtsdienstleisters würde diese Taktik mit unseren Prämissen nur stören, wenn er nicht die „streitige“ Arbeit an Anwält:innen abgegeben hätte. Durch die Masse stehen Letztere allerdings unter ähnlichem Druck wie ihre Kolleg:innen auf der anderen Seite. Wer profitabel und mit möglichst wenig Freizeitverlust arbeiten möchte, arbeitet schnell. Auch auf Klägerseite können es gern mal 100 Klagen aufwärts an einem Tag werden.
Zum Glück braucht es mit etwas Routine nicht viel Aufwand, die kleinen und großen Lücken in Fällen bei der Variante „Abnutzungskrieg“ zu erkennen. Es wird erwidert, indem polarisierende Bemerkungen und Detailfragen zum Beweismaterial kommen – ein Angriff auf die Zeit der anderen Seite. Der eine ist faktisch, der andere emotional. Andere finden einen vernichtenden Punkt und machen den stark, während manche auch einfach nur einen geringfügig auf den Fall abgewandelten Formularschriftsatz erwidern. Die einen schätzen ihre Zeit hoch, die anderen investieren etwas mehr, um dem Gegenüber noch mehr davon zu klauen.
Wie groß der Drang doch ist, einen schon dutzende Male aufgeklärten Irrtum vor einem vermeintlich uninitiierten Richter noch einmal zu zerstreuen! Lässt du so eine Polemik auf dir sitzen? Willst du dir deinen Rapport schon für kommende, vielleicht ausnahmsweise gute Fälle verspielen? Wer sich halbwegs beherrscht, wird hierauf nicht eingehen. Den Richter:innen ist es im Endeffekt egal.
Allerdings hat jedes System seine Schwächen. Hier lässt sie sich bei den größeren Dienstleistern wunderbar in der unschuldig anmutenden Abtretungserklärung finden. Ein unscheinbarer Vertrag, nach deutschem Recht sogar formfrei möglich. Allerdings muss sich das Unternehmen immer noch gewahr sein, von wem es nun genau eine Forderung erhalten soll. Wer einer Verbraucher:in das Leben so leicht macht, dass nur ein paar Klicks für eine rechtsverbindliche Erklärung genügen, wird selbst beim größten Bemühen um Klarheit bemerken, dass das Leben und die Sprache nach eigenen Regeln spielen. Manchmal „kümmert sich“ ein Mitglied einer Reisegruppe um die Ansprüche aller, mal macht man es selbst für andere mit. Mal lässt sich nicht genau erkennen, wer überhaupt oder ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte.
Besonders schön wird es mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ein stetig wachsendes Unternehmen wird irgendwann seinen Blick jenseits der Landesgrenzen richten. Es mag sein, dass das Mindestmaß an Fluggastechten inzwischen EU-weit einheitlich geregelt ist. Von Abtretungen lässt sich das allerdings nicht behaupten. Wer also in diesem Komplex Angriffsfläche gewinnt, kann auch Zeit gewinnen; manchmal sogar noch mehr als das.
Es zeigt sich: Standardisierung versperrt den Blick auf die Komplexitäten der Realität. Wer den Krieg um Zeit gewinnen möchte, muss die Vielschichtigkeit des Lebens in die vereinfachten Schemata hineinbringen. Wenn sie sich nicht anpassen oder das nicht können, tauchen Risse und damit Chancen auf.
Denn eines hat ein in Massen denkendes Unternehmen ebenso wenig wie etwaige beauftragte Kanzleien der anderen Seite: Zeit für Nuancen. Wird aus einem Flug plötzlich eine Anzahl unübersichtlicher Einzelfälle mit teils stark divergierenden Problemen, kollabiert das Modell. Die eigene Masseschlacht geht nach hinten los.
So schließt sich der Kreis. Wenn die Unternehmen nicht mehr um ihre Zeit kämpfen müssen, übernehmen die Anwält:innen diese Aufgabe. Wer einen Angriff auf den anderen startet, muss stets die eigene Falllast und die aufzuwendende Zeit mit den Siegeschancen oder dem Verlust an Zeit der anderen Seite in Relation setzen. Das gilt für beide Seiten.
Wo das Gelände für diesen Krieg geklärt ist, möchte ich einen Einblick in ein paar ausgewählte Einzelschlachten geben. Eine wird sich mit dem für mich interessantesten Teil des materiellen Fluggastrechts mit dem Ziel beschäftigen, etwas mehr Ordnung ins Durcheinander tausender Einzelfälle zu bringen. Der andere wird eine Verteidigungslinie illustrieren, die ein Richter andachte und von mir seitdem weiterentwickelt wurde. Um ihren Wert und ihre Relevanz im Ganzen zu verstehen, war dieser strategische Rundumschlag wichtig. Wer möchte, möge mich bei meiner kleinen Reise begleiten.
Vielen Dank für eure Zeit!
1Ein schönes Beispiel mit ein paar interessanten Studien aus der aktuelleren Presse: https://www.zeit.de/arbeit/2025-03/feierabend-arbeitszeit-arbeitnehmer-puenktlichkeit . (Abrufdatum 23.03.2025.)
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